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Taxi · Weiterstadt

Taxi in Weiterstadt

Wie Taxifahren in Weiterstadt geregelt ist: wer den Tarif festlegt, wann der Fahrer Sie mitnehmen muss und was ein Mietwagen anders macht. de.gmbh vermittelt keine Fahrten.

Geprüft am 17.10.2026
Taxi in WeiterstadtBild: KI-erzeugt
Weiterstadt
Hessen
Taxi
Kurz gesagt

Ein Taxi bestellen Sie in Weiterstadt direkt bei einem Taxiunternehmen oder steigen an einem Taxistand ein. Innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt der behördlich festgesetzte Tarif, und der Fahrer muss Sie befördern. Den Tarif legt per Verordnung in der Regel der zuständige Kreis (Kreis Darmstadt-Dieburg) fest (§ 51 PBefG).

Ortsdaten
Ort
Weiterstadt
Bundesland
Hessen
Kreis
Kreis Darmstadt-Dieburg
Postleitzahlen
64331
Nachbarorte
Griesheim (4,9 km), Darmstadt (5,8 km), Groß-Gerau (7,8 km), Mörfelden-Walldorf (10,1 km), Riedstadt (10,2 km), Pfungstadt (11,0 km)
Postleitzahlen und Lage: GeoNames (CC BY 4.0). Entfernungen Luftlinie zwischen den Ortsmitten.

Tarif und Pflichtfahrbereich

Taxipreise sind in Deutschland keine Verhandlungssache. Die Landesregierung setzt sie per Rechtsverordnung fest und kann das auf Kreise und Städte übertragen (§ 51 Abs. 1 PBefG). Die örtliche Taxentarifordnung regelt Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit, Zuschläge und das Gebiet, in dem der Tarif gilt: den Pflichtfahrbereich.

Für Fahrten auf vorherige Bestellung kann die Tarifordnung Festpreise oder einen Rahmen aus Mindest- und Höchstpreis vorsehen, innerhalb dessen der Preis vor Fahrtantritt vereinbart wird. Ob das in Weiterstadt gilt, steht in der örtlichen Taxentarifordnung. Auskunft gibt die Behörde, die Taxen genehmigt.

Wann der Fahrer Sie mitnehmen muss

Taxiunternehmen sind zur Beförderung verpflichtet, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Fahrt mit dem eingesetzten Fahrzeug möglich ist und keine unabwendbaren Umstände entgegenstehen (§ 22 PBefG). Diese Pflicht gilt nur für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereichs (§ 47 Abs. 4 PBefG). Eine kurze Strecke ist kein Grund, die Fahrt abzulehnen.

Bereithalten dürfen Taxen sich nur an behördlich zugelassenen Stellen in der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Bestellte Fahrten dürfen auch aus Nachbargemeinden kommen (§ 47 Abs. 2 PBefG).

Taxi oder Mietwagen

Ein Mietwagen mit Fahrer sieht oft aus wie ein Taxi, folgt aber anderen Regeln (§ 49 Abs. 4 PBefG): Er fährt nur auf Auftrag, der am Betriebssitz eingegangen ist, darf nicht am Taxistand warten oder sich heranwinken lassen und muss nach der Fahrt zum Betriebssitz zurück, wenn kein neuer Auftrag vorliegt. Einen festen Tarif gibt es nicht, der Preis wird vereinbart. Fahrten über Apps können Taxi oder Mietwagen sein, das zeigt die Buchung.

Krankenfahrten

Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nur in den Fällen des § 60 SGB V, etwa bei Fahrten zu einer stationären Behandlung. Für viele ambulante Fahrten braucht es eine ärztliche Verordnung und eine vorherige Genehmigung der Kasse. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, nicht mehr als die Fahrt kostet (§ 61 SGB V).

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Quellen
  1. § 51 PBefG, Beförderungsentgelte im Taxenverkehr
  2. § 47 PBefG, Verkehr mit Taxen
  3. § 22 PBefG, Beförderungspflicht
  4. § 49 PBefG, Verkehr mit Mietwagen
  5. § 60 SGB V, Fahrkosten
  6. § 61 SGB V, Zuzahlungen
Stand: 2026-10-17. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ortsdaten: GeoNames.Verantwortlich für den Inhalt: Norbert Davidt, Redaktion de.gmbh · So arbeiten wir